Stellungnahme zum Antrag der Initiative "Unsere Kirche soll in Berne bleiben"

Auf der Gemeindeversammlung vom 18. Juni 2023 hat der Kirchengemeinderat zum Antrag der Initiative "Unsere Kirche soll in Berne bleiben" wie folgt Stellung genommen.

Beantwortung (a) des Antrages und (b) der Anfragen, die die Gemeindeversammlung am 20. April 2023 vorgetragen und schriftlich an den Kirchengemeinderat gestellt hat.

(a) Anträge

1.) Die Gemeindeversammlung beantragt den Beschluss vom 16.8.2022 zur Aufgabe und zum Abriss der Friedenskirche aufzuheben.

Der KGR (Kirchengemeinderat) folgt diesem Antrag nicht, da sich die Grundlagen der Entscheidung, wie wir sie auch am 20.4.der Gemeinde deutlich und klar vorgelegt haben, nicht verändert haben und sich nicht maßgeblich werden verändern können.

Diese Grundlagen werden auch unter (b) Anfragen erneut benannt.

2.) Sollte 1.) nicht erfolgen, beantragt die Gemeindeversammlung vorsorglich die Umsetzung des Beschlusses zur Aufgabe und zum Abriss der Friedenskirche auszusetzen (Moratorium), insbesondere weiter in der Friedenskirche Gottesdienste zu feiern und die Angebote in der Friedenskirche im bestehenden Umfang aufrecht zu erhalten und bestenfalls zu erweitern.

Der KGR stimmt einem Moratorium nicht zu. Ein Moratorium würde die aktuelle Chance der Umnutzung des Grundstückes verstreichen lassen. Das Bebauungsplanverfahren ist weit fortgeschritten und wird in diesem Jahr zum Abschluss kommen. Ein Moratorium wäre finanziell durch den KGR nicht verantwortbar. So würde eine Verzögerung des Abrisses zum einen direkt Kosten verursachen, da die stark gestiegenen Unterhaltskosten länger anfallen würde,  und es Baumaßnahmen geben müsste, die entfallen können, wenn der Abriss unmittelbar bevorsteht. Die Chance, durch finanzielle Mittel aus Wohnungsbauten, die kirchliche Arbeit langfristig durch einen geänderten Bebauungsplan zu sichern, wäre gefährdet.

Die Entwidmung wird erst dann beantragt werden, wenn ein konkreter Zeitplan für die tatsächliche Bebauung aufgestellt ist.

Es ist völlig unstrittig die lebendige Gemeindearbeit und vielfältigen Gottesdienste in Berne fortzuführen Am Standort wird dies bis zu den Abrissarbeiten erfolgen und darüber hinaus an neuen Orten in Berne.

3.) Die Gemeindeversammlung beantragt einen strukturierten, transparenten und ergebnisoffenen Diskussion- und Beratungsprozess mit der Gemeinde über die Entwicklung der Kirchengemeinde und die Zukunft der Friedenskirche zu initiieren. Dieser Prozess soll durch geeignete externe Fachleute unterstützt und begleitet werden. Dafür sollte der KGR einen Fachausschuss einsetzen, der paritätisch aus Mitgliedern des KGRs und Gemeindegliedern besetzt wird.

Auch in seinen bisherigen Beratungsprozessen zur Zukunft der Friedenskirche ist der KGR durch geeignete externe Fachleute begleitet worden. Es ist Wunsch und Absicht des KGR, die Weiterentwicklung der Kirchengemeinde und der kirchlichen Präsenz in Berne über 2026/Abriss der Friedenskirche hinaus gemeinsam mit Gemeindegliedern zu bedenken. Dafür ist folgendes vorgesehen:

a) Einsetzung eines Runden Tisches, zu dem der KGR-Gemeindeglieder einlädt, und der bedarfsorientiert regelmäßig tagt zu dem Thema Gemeindeentwicklung.

b) Der KGR wird auch weiterhin externe Beratung in Anspruch nehmen.

4.) Die Gemeindeversammlung beantragt, dass die Beschlüsse des KGRs und seiner Ausschüsse, die die Zukunft der Friedenskirche betreffen, … der Gemeinde im Wortlaut zugänglich gemacht werden …. Beantragt wird insbesondere, die Begründung des Entwidmungsbeschlusses … der Gemeinde zugänglich zu machen …

Es ist das Interesse des KGRs die Gemeinde klar und transparent zu informieren, so wie wir es seit dem Jahr 2000 durch Gemeindeversammlungen, Gemeindebrief, Homepage, Gespräche getan haben und weiter tun werden. Über die Form entscheidet der KGR. Die ggf. mit diesem Antrag implizierte Unterstellung, dass wir Informationen unterschlagen und nicht rechtmäßig agieren, weisen wir aufs schärfste als unangemessen zurück.

Eine Gemeindeversammlung zur Veröffentlichung der Beantwortung des Antrages und der Anfragen wird am 18.6.2023 nach dem Gottesdienst im Gemeindehaus Berne stattfinden, und dazu haben wir ab dem 14.5. eingeladen.

Im Gemeindebrief werden wir in geeigneter Form über den Fortgang der Entwicklung unserer Kirchengemeinde berichten.

Die Beantwortung der Fragen wird wie auch schon der Antrag auf der Homepage veröffentlicht.

(b) Anfragen

1.) Gibt es eine schriftliche Begründung zu dem Beschluss des Kirchengemeinderats und, wenn ja, wie lautet diese?

Die Begründung des KGR-Beschlusses ist unmittelbar nach der außerordentlichen Gemeindeversammlung am 25.9.2022 veröffentlicht worden (Pressemitteilung, Gemeindebrief, Homepage - siehe Anlage). Wir weisen hiermit noch einmal darauf hin, dass wir sehr bewusst zu einer außerordentlichen Gemeindeversammlung zum aktuellen Stand der Gebäudeentwicklung in der Lienaustraße eingeladen haben.

Auf der Gemeindeversammlung wurde dieser ausführlicher und mit Nennung konkreter Fakten und Zahlen erläutert.

Die Begründung mit aktualisierten Zahlen wurde am 20.4.2023 wiederum auf der Gemeindeversammlung veröffentlicht.

2.) Hat der Kirchengemeinderat Kriterien für den Erhalt oder die Aufgabe der Friedenskirche festgelegt, und wenn ja, wie lauten diese?

Der Erhalt muss finanziell perspektivisch für die nächsten Jahrzehnte realistisch sein. Das ist er nicht.

3.) Welche weiteren Grundlagen hat der Kirchengemeinderat bei seiner Entscheidung berücksichtigt?

Wir haben eine Vielzahl von Nutzungsmöglichkeiten auf der Grundlage des Beschlusses von 2017 (Kita, Wohnungen, Kirche) und alternative Nutzungen (z.B. Kolumbarium, Seniorenwohnungen) durchdacht.

4.) Hat der Kirchengemeinderat die Besucherzahlen der Gottesdienste in der Friedenskirche bei seiner Entscheidung berücksichtigt und, wenn ja, wie?

Dem KGR ist bewusst, dass wir in beiden Kirchen, die ja sehr unterschiedlich in ihrer Ausstrahlung sind, lebendige Gottesdienste feiern.

5.) Wie sind die durchschnittlichen Teilnehmerzahlen der Gottesdienste in der Friedenskirche und in der Erlöserkirche?

Sie liegen in beiden Kirchen zwischen 20 und 60 Teilnehmenden.

6.) Wie hoch sind die durch die Aufgabe der Friedenskirche monatlich sofort zu erzielenden Einsparungen?

Grundsätzlich werden durch die Aufgabe von Gemeindehaus und Kirche die Energiekosten 23.000 Euro, Personalkosten Hausmeister 10.000 Euro, Reinigung, Winterdienst und Instandhaltung: Kirche 10.000 Euro und Gemeindehaus 8.000 Euro, also rund 51.000 Euro pro Jahr (4.250 Euro mtl.) eingespart.

7.) Gibt es eine Beschlusslage zum Thema „Fundraising“? Wenn ja, wie lautet der Beschluss? Wenn nein, plant der KGR das Thema „Fundraising“ auf die Tagesordnung zu setzen und z.B. mit professioneller Unterstützung, wie beispielsweise mit Hilfe der Organisationseinheit „Strategisches Fundraising der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland“ (vgl. www.fundraising-nordkirche.de) in Farmsen-Berne ein Projekt auf den Weg zu bringen?

„Fundraising“ ist in unserer Gemeinde kein Fremdwort, und wir ermöglichen damit z.B. die Finanzierung unseres Gemeindebusses, Unterstützung für den Farmsener Tisch, … Schon bevor dieses „Zauberwort“ in aller Munde war, hat die Kirchengemeinde Farmsen-Berne sehr erfolgreich ein „Kirchgeld“ Projekt durchgeführt, mit dem über viele Jahre Arbeit mit Kindern in Berne und im Sonnenhut finanziert wurde.

8.) Wie hoch sind die monatlichen Betriebskosten der Friedenskirche und wie setzen sich diese im Einzelnen zusammen?

Siehe oben bei 6.

9.) Welche weiteren Effekte hätte die Aufgabe der Friedenskirche auf den Haushalt der Gemeinde? Stünden die etwaigen Einsparungen der Gemeinde für den Haushalt vollständig und frei zur Verfügung oder würden sich auch die Einnahmen, insbesondere Zuweisungen durch den Kirchenkreis, verringern?

Die Zuweisungshöhe der Kirchensteuermittel orientiert sich ausschließlich an der Gemeindegliederzahl (75%) und der Wohnbevölkerung (25%)

10.) Von welcher langfristigen Haushaltsentwicklung geht der Kirchengemeinderat aus und auf welcher Grundlage tut er dies? Welche Gemeindemitgliederentwicklung hat der Kirchengemeinderat seiner Planung zugrunde gelegt?

Die offiziellen Zahlen der Nordkirche, des Kirchenkreises Hamburg Ost.

11.) Hat der Kirchengemeinderat bei seinem Beschluss berücksichtigt, dass bei einer Aufgabe der Friedenskirche Gemeindemitglieder die Gemeinde verlassen werden und, wenn ja, wie viele Austritte oder Abwanderungen in andere Gemeinden erwartet der Kirchengemeinderat?

Das Austrittsverhalten ist nicht vorhersagbar und unterliegt keinen klaren Kriterien. Natürlich bedauern wir jeden Austritt.

Auch andere Gemeinden im Kirchengemeindeverband Rahlstedt (KGV) und im Kirchenkreis werden Standorte/Kirchen aufgeben, bzw. haben es bereits getan.

12.) Für welche Zwecke bildet die Gemeinde Rücklagen und in welcher Höhe erfolgt dies jeweils?

Es gibt Pflichtrücklagen (Allgemeine Ausgleichsücklage, Schönheitsreparaturenrücklage, Gebäude- und Außenanlagen), und Zweckgebundene Sonderrücklagen (wie z.B. Gemeindebus, TEMAH, Farmsener Tisch)

13.) Ist bereits eine Rücklage für die möglichen Abrisskosten der Friedenskirche gebildet worden? Wie hoch werden diese eingeschätzt? Sind in der Friedenskirche Baustoffe verwendet worden, die einen Abriss komplizierter und damit teurer machen, als gewöhnlich, wie z.B. Asbest?

Für den Abriss trägt der KGV als Eigentümer die Kosten.

14.) Ist die Höhe der Rücklagenbildung gesetzlich, haushaltsrechtlich, oder kirchenrechtlich in der derzeitigen Höhe zwingend vorgeschrieben?

Die allgemeine Ausgleichsrücklage hat eine vorgeschriebene Größenordnung (Mindestrücklage plus Absicherung der Arbeitsplätze), ebenso die zur Bauunterhaltung und für Schönheitsreparaturen (Pastorate).

15.) Wäre der Haushalt der Gemeinde auch ohne die Rücklagenbildung in der derzeitigen Höhe defizitär?

Ja.

16.) Gibt es Erbschaften und Spenden, die ausdrücklich für die Berner Friedenskirche bestimmt sind?

Der KGR hat zwei freie Rücklagen für den Berner Gemeindeteil zur Verwendung festgelegt: Die Erbschaften Hensel und Bauer (beide Gemeindeglieder aus dem Farmsener Teil) in Höhe von aktuell 180.000 Euro.

17.) Welche Maßnahmen hat der Kirchengemeinderat getroffen, um die derzeit in der Friedenskirche (bzw. am deren Standort) stattfindenden Angebote im Falle einer Schließung in der Erlöserkirche anzubieten? Sollen alle Angebote auch in der  Erlöserkirche stattfinden? Falls nein, welche Angebote soll es am Standort der Erlöserkirche nicht mehr geben?

Es ist völlig unstrittig, dass es für alle Angebote, die in Berne stattfinden, an einem anderen Ort in Berne oder im Gemeindezentrum Farmsen und in der Erlöserkirche ein Angebot geben soll.

18.) Der Kirchengemeinderat hat geplant, die Friedenskirche zu entwidmen. Nach geltendem Kirchenrecht ist dies (u.a.) nur dann zulässig, wenn eine „Umnutzung für eigene kirchliche Zwecke“ – wie z.B. eine Nutzung als Gemeindesaal oder als Übungsort für die Kirchenmusik - nicht in Betracht kommt. Warum ist dies aus Sicht des KGRs nicht der Fall?

Aus den genannten finanziellen Gründen.

19.) Welche Voraussetzungen müssten aus Sicht des KGRs gegeben sein, damit eine Umnutzung der Friedenskirche für eigene kirchliche Zwecke möglich wäre?

Auf der Grundlage dieser vielfältigen Gründe ist eine Umnutzung für eigene kirchliche Zwecke (wie noch 2017 gedacht) nicht möglich.

 

In dem unten aufgeführten Faktenblatt führen wir noch einmal die Gründe auf, die zum Beschluss des KGR führten, und nicht durch den vorliegenden Antrag erfragt wurden:

Faktenblatt

a) Im Jahr 2000 (Fusion) hatten wir rund 11.000 Gemeindeglieder, 2023 nur noch rund 6.500. Die Prognose für 2035 geht von ca. 4000 aus. Bei der Fusion hatten wir sechs Pfarrstellen, 2027 werden es nur noch zwei Pfarrstellen sein.

b) Bei der Bewältigung der Finanzkrise Anfang /Mitte der 2000er Jahre haben wir alle Mitarbeitendenstellen geprüft und maßgebliche Einsparungen vorgenommen. Es wurde ausführlich mit Begleitung aus dem KK geprüft, ob es einen anderen, weiteren Träger für den Standort Berne gibt (z.B. Alsterdorf, Schule unter dem Kirchturm),- leider ohne Erfolg. Dankenswerter Weise hat der Trägerverein dann 10 Jahre lang (2005-2015) mit seiner Arbeit und Spenden den Standort in Berne maßgelblich unterstützt und erhalten.

c) Ab 2013 Verschärfung der Krisensituation und grundsätzlicher Wandel der Rahmenbedingungen für kirchliches Handeln, es gibt eine Beschleunigung des Verlustes von Gemeindegliedern.

d) 2016 reagiert die Kirchenkreissynode mit einem Beschluss zum Gebäudeplan, der eine Reduzierung um 35 % bis 2026 vorsieht und eine Eingruppierung aller Standorte in A – B – C Kategorien. Der KGV und die Kirchengemeinde Farmsen-Berne eignen sich diesen Beschluss für das eigene Handeln an, setzen ihn um.

e) Inzwischen ist klar, dass auch diese Standortreduzierung nicht ausreichen wird, und ein neuer Rahmenplan soll noch in dieser Kirchenkreissynode im Herbst beschlossen werden.

f) Der KGR Beschluss von 2017 (Abriss Gemeindehaus und ehemaliges Pastorat, Bau einer 5 gruppigen Kita, Finanzierung durch Wohnungsbau) kann vor diesem Hintergrund und den Entwicklungen in 2022/2023 nicht gehalten werden.

  • Energiekostensteigerung (Verdoppelung, in Berne statt 10.000 € voraussichtlich 23.000 €)

  • Ab 2024 ist der Wirtschaftsplan der Kirchengemeinde damit defizitär (2023 gab es eine einmalige Sonderzahlung aus dem KK).

  • Die Kosten, die bei der Verselbständigung der Friedenskirche nach Abriss des Gemeindehauses entstehen, sind enorm gestiegen:

  • Reine Baukosten mindestens 200.000 €

  • Sielarbeiten/Rohrleitungen mindestens 50.000 €

  • Treibhausgasneutralität bis 2035

  • Sollte es unvorhergesehene Kosten zur Bauunterhaltung geben, wird der KGV nur max.10.000 € zur Verfügung stellen, den Rest müsste die Gemeinde tragen.

stellungnahme_antrag_gemeindevesammlung.pdf (PDF | 0.16 MB)