Schutzkonzept

Kirche als sicherer Ort

Die Kirche soll ein geschützter Ort sein. Deshalb wollen wir alles daransetzen, dass alle Menschen hier sicher sind. Es ist die gemeinsame Verantwortung und Aufgabe von Kirche und allen Beschäftigten, uns Anvertraute oder Ratsuchende – insbesondere Kinder und Jugendliche – aktiv vor sexualisierter Gewalt zu schützen.

Dennoch können wir die Augen nicht davor verschließen, dass es auch in unseren Gemeinden und Einrichtungen Grenzverletzungen und sexualisierte Gewalt gab und gibt. Wichtig ist deshalb, dass wir uns kontinuierlich dafür einsetzen, Übergriffe in unserer Institution wirksam im Vorfeld zu verhindern und dass wir verlässlich handeln, wenn Vermutungen und konkrete Fälle bekannt werden.

Wissenswertes zum Schutzkonzept

Bereits vor dem Inkrafttreten des Präventionsgesetzes, nach dem sich alle kirchlichen Träger dazu verpflichtet haben, passgenaue und individuelle Schutzkonzepte zu etablieren, hat der Kirchenkreis Hamburg-Ost Fachpersonal angestellt. Wir sind froh, dass durch die Gesetzgebung der Nordkirche das Thema Prävention an Stellenwert gewinnt.

Wir als Kirchengemeinde Farmsen-Berne nehmen das Thema ernst und setzen uns damit auseinander, um Risiken für Grenzverletzungen und sexualisierte Gewalt zu minimieren.

Damit es nicht dem Zufall überlassen bleibt, ob Mädchen und Jungen geschützt werden, braucht Prävention in Einrichtungen und Institutionen einen Plan: ein Schutzkonzept. Schutzkonzepte zur Prävention und Intervention sind ein Zusammenspiel aus Wissen, Analyse, strukturellen Veränderungen, Vereinbarungen und Absprachen sowie Haltung und Kultur einer Organisation.

Die primäre Prävention will flächendeckend im Vorfeld wirken, damit es gar nicht erst zu (sexualisierten) Übergriffen kommt. Das oberste Ziel ist also das Verhindern von (sexualisierter) Gewalt. Aber: kein Kind kann sich alleine schützen. So gehört zur Prävention immer zunächst ein Angebot für erwachsene Bezugspersonen, welches sachlich Informationen zu (sexualisierter) Gewalt vermittelt und alltagspraktische Tipps zur Stärkung von Kindern gibt. Erst danach werden Kinder altersangemessen über ihre Rechte, kindliche Sexualität oder Hilfsangebote informiert.

Die Kirchengemeinde in Farmsen-Berne hat sich in den vergangenen zwei Jahren intensiv mit der Thematik auseinandergesetzt und ein Schutzkonzept für die Gemeinde erarbeitet. Doch damit ist das Thema Prävention und Schutzmaßnahmen natürlich noch nicht abgeschlossen: wir arbeiten stetig weiter an unserem Konzept, optimieren Prozesse und bilden uns weiter.

Download

Hier können Sie das Schutzkonzept der Kirchengemeinde in Farmsen-Berne downloaden.

Kirchengesetz zur Prävention und Intervention gegen sexualisierte Gewalt

Weitere Informationen: Das Kirchengesetz zur Prävention und Intervention gegen sexualisierte Gewalt in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland und ihrer Diakonie (Präventionsgesetz – PrävG) vom 17. April 2018 finden Sie hier: https://www.kirchenrecht-nordkirche.de/document/40916.

Beschwerdemanagement

Beschwerdemanagement

In unserer Kirchengemeinde dokumentieren wir Beschwerden folgendermaßen:

Wir nehmen Ihre Beschwerden bzw. Ihre konstruktive Kritik ernst. Bei Beschwerden oder Missständen in der Gemeindearbeit können Sie sich vertrauensvoll an eine beliebige haupt- oder ehrenamtliche Person. Der*Die Beschwerdeempfänger*in leitet das Anliegen an folgende Personen („Beschwerdemanager*innen“) weiter:

Pastorin Cassens-Neumann, Gemeindeleitung
Bramfelder Weg 25 a
22159 Hamburg
040 6438275
pastorin.cassens-neumann@kirche-in-farbe.de

Sebastian Karnapp, Mitglied des Kirchengemeinderates
beschwerdekasten@karnapp.de

Einen Briefkasten für anonyme Beschwerden finden Sie in den Foyers unserer Gemeindehäuser.

Unabhängige Meldebeauftragte der Fachstelle Prävention & Intervention

Jette Heinrich
Steindamm 55, 20099 Hamburg
Tel. 040 519 000 472
Mobil 0176 195 198 96

j.heinrich@kirche-hamburg-ost.de
anonym@kirche-hamburg-ost.de

Die unabhängige Meldebeauftragte nimmt die Meldung betroffener Personen entgegen und klärt diese über ihre Möglichkeiten und Rechte innerhalb eines Verfahrens auf. Im Verfahren vertritt sie die Interessen der jeweils betroffenen Personen und beteiligt sie in dem Umfang, den sie sich wünschen. Zudem sorgt sie auf Wunsch für die Vermittlung von externer (therapeutischer/juristischer) Begleitung.

Seit Mai 2019 ist Jette Heinrich die unabhängige Meldebeauftragte des Kirchenkreises Hamburg-Ost.

Jette Heinrich berät und unterstützt gern, wenn Sie:

  • von sexualisierter Gewalt, Übergriffen und/oder Grenzverletzungen im kirchlichen Kontext betroffen sind und/oder waren.

  • Zeug*in von sexualisierter Gewalt, Übergriffen und/oder Grenzverletzungen im kirchlichen Kontext wurden und/oder durch andere Personen davon erfahren haben.

Sie haben auch immer die Möglichkeit, eine anonyme Beratung durch die unabhängige Meldebeauftragte in Anspruch zu nehmen. Sollten Sie sich unsicher sein, ob eine Situation grenzverletzend ist oder war, kann ein sortierendes Beratungsgespräch hilfreich sein.